Perlwein
Perlwein ist – ähnlich wie Schaumwein – ein ziemlich prickelndes Vergnügen. Er unterliegt wie Wein dem Weingesetz und den entsprechenden Weinverordnungen. Es wird unterschieden in „Perlwein“ und „Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure“. „Perlwein“ und „Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure“ dürfen aus Wein, Jungwein, Traubenmost oder teilweise gegorenem Traubenmost hergestellt werden. Es gibt weißen Perlwein und roten Perlwein in den Qualitätsstufen „Perlwein“ und „Qualitätsperlwein b. A.“ Der Gesamtalkoholgehalt muss mindestens 9 % Vol. betragen und der tatsächlich vorhandene Alkoholgehalt mind. 7 % Vol. Der Überdruck im geschlossenen Behältnis bei 20°C muss mindestens 1 bar und maximal 2,5 bar betragen. Die maximale Behältnisgröße ist 3 Liter.