Roséwein
Roséwein wird ausschließlich aus Rotweintrauben hergestellt und ist von blass- bis hellroter Beschaffenheit. Ein Roséwein wird Weißherbst gennant, wenn der so bezeichnete Wein (aus einer einzigen roten Rebsorte) ein Qualitäts- oder Prädikatswein und zu mindestens 95% aus hellgekeltertem Most hergestellt worden ist. Demnach ist ein geringfügiger Verschnitt mit Rotwein bzw. Rotweinmost zur besseren Farbgebung möglich. Im Gegensatz zum Roséwein ist keine bestimmte Farbe vorgeschrieben, d. h. die Herstellung eines weißweinfarbenen Weißherbstes ist zulässig. Die Bezeichnung Blanc de Noir ist nicht im Weinrecht definiert, wird aber von der Weinkontrolle geduldet. Ein Rotling ist ein Wein von blass- bis hellroter Farbe, der aus einem Verschnitt von Weißwein- und Rotweintrauben oder auch deren Maischen hergestellt wurde. Ein Schillerwein ist ein Rotling im best. Anbaugebiet Württemberg. Ein Badisch Rotgolt ist ein Rotling im best. Anbaugebiet Baden, der ausschließlich durch das Verschneiden von Trauben oder Maische der Rebsorten Grauburgunder und Spätburgunder hergestellt wird; der Anteil des Grauburgunder muss hierbei mehr als 50% ausmachen. Ein Schieler ist ein Rotling im best. Anbaugebiet Sachsen.