Schaumwein
Schaumwein ist der Oberbegriff für weinhaltige Getränke in Flaschen, die aufgrund ihres Gehalts an Kohlendioxid unter erhöhtem Druck stehen. Der Überdruck durch das gelöste Kohlenstoffdioxid muss bei 20 °C mindestens 3 bar betragen. Im Unterschied dazu haben Perlweine nur einen Überdruck von 1–2,5 bar.
Das Kohlenstoffdioxid stammt nicht aus der Gärung des Weines, sondern wird im Imprägnierverfahren durch Anwendung von Druck und Kühlung im Wein gelöst, der dann unter Druck auf die Flasche gefüllt wird. Ein Beispiel ist unser Chardonnay Brut, Methode Rurale oder auch Méthode Artisanale. Das Kohlenstoffdioxid resultiert aus erster Gärung. Der Most, bevorzugt von Bukettsorten, wird vor Ende der alkoholischen Gärung durch mehrmahliges Abziehen von der Hefe und kalter Lagerung süß gehalten. Der zuckerhaltige Jungwein wird im Druckbehälter – das kann auch eine Flasche sein – mit höchstmöglichen Druck weitervergoren. Die neu gebildete Hefe wird durch Degorgieren oder Filtrieren entfernt. Beispiele hierfür ist die Rurale von Baeder: Eine klassische Flaschengärung (oft unerlaubterweise als Champagnerverfahren bezeichnet). Das Kohlenstoffdioxid resultiert aus einer zweiten Gärung. Indem man einem vergorenen Jungwein Zucker und Hefe beifügt und in der Versandflasche ein zweites Mal gärt, bleibt das entstehende Kohlenstoffdioxid im Wein. Das Produkt wird über den Flaschenhals entheft, degorgiert. Das Getränk verlässt die Flasche erst beim Genuss. Beispiele hierfür sind die Winzersekte von Bergdolt und Baeder und natürlich die wunderbaren Champagner von Larmadier-Bernier und Falmet.
Eine besondere Verbindung von Kiel und Schaumwein ist die Schaumweinsteuer: Diese wurde 1902 vom Reichstag zur Finanzierung der kaiserlichen Kriegsflotte eingeführt, damit wurde unser schönes Kiel wohl zu einem Großteil mit der Sektsteuer aufgebaut. Auf den damaligen Durchschnittspreis von 2,50 Mark wurden 50 Pfennige aufgeschlagen. Die Steuer wurde 1933 als eine Maßnahme zur Überwindung der Wirtschaftskrise abgeschafft, aber 1939 in Form eines Kriegszuschlages, besonders zur Entwicklung der U-Bootflotte, wieder eingeführt. Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 gingen sowohl die Verantwortung als auch die Einnahmen auf den Bund über.
Die Hoffnung stirbt zuletzt; die Bartsteuer wurde ja auch wieder abgeschafft.